Hausbesuch 4.0 – Fernbehandlung bald auch für Heilpraktiker?

Hausbesuch 4.0

Fernbehandlung bald auch für Heilpraktiker?

Möchtest du von deinem Arzt nur am Telefon behandelt werden oder möchtest du ihn auch einmal persönlich kennenlernen?

In dieser Folge geht es um eine aktuelle Änderung im Ärzterecht, allerdings betrifft diese Änderung möglicherweise auch den Heilpraktiker und den Heilpraktiker Psychotherapie. Schauen wir uns das Problem der Fernbehandlung zunächst mal zusammen an und überlegen dann inwiefern wir davon betroffen sind oder nicht. Ganz grundsätzlich zur Fernbehandlung. Selbst Fernbehandlung bedeutet nichts anderes als, dass der Kontakt zwischen Arzt und Patient nicht persönlich stattfindet, sondern zum Beispiel per Telefon. Das haben wir vermutlich alle schon mal gemacht. Wir sind krankgeschrieben, liegen seit drei Tagen im Bett, es wird
irgendwie nicht besser, wir entscheiden uns nicht aufzustehen und zu unserem Hausarzt zu fahren, sondern ihn anzurufen. Wir erzählen ihm unser grippaler Infekt geht irgendwie nicht weg, was sollen wir tun? Unser Arzt sagt so etwas wie naja dann bleiben sie noch zwei Tage im Bett und wir verlängern die Krankschreibung oder nehmen sie mal die doppelte Medikamentierung. In einem gewissen Sinne, auch wenn es erst mal banal klingt, ist das eine Form der Fernbehandlung. Das heißt der Arzt weiß um unsere Krankheit, aber er kennt unsere aktuellen Zustand eigentlich nur indirekt. Nämlich übers Telefon und behandelt uns indem er uns Anweisungen zur Besserung gibt. Diese Form der Fernbehandlung ist nichts Neues und wie gesagt den meisten von uns bekannt auf die ein oder andere Art und Weise. Neu ist allerdings, dass ab jetzt die Anamnese per Ferndiagnose möglich wird.

Was bedeutet das konkret?

In dem Beispiel mit dem grippalen Infekt kannte der Arzt unseren Zustand. Er hat uns schon einmal untersucht und weiß mehr oder weniger um den verlauf unserer Krankheit. Im Falle der Anamnese sieht es doch etwas anders aus. Wir stellen uns die Situation noch einmal vor. Wir wachen morgens auf, haben ein leichtes Kratzen im Hals und haben die Ohren zu sitzen. Wir rufen in der Arztpraxis an und schildern unsere Symptome und der Arzt stellt seine Diagnose auf der Basis der Symptome, die wir ihm geschildert haben. Das heißt er sieht uns nicht selbst, sondern hört sozusagen nur unsere Einschätzung unserer Gesundheit. Mittlerweile gibt es natürlich auch die Möglichkeit der Bildtelefonie, beispielsweise über Skype oder Facetime. So gesehen könnte man sagen, sieht er uns natürlich schon, aber er ist natürlich darauf angewiesen, dass wir die Symptome halbwegs korrekt schildern. Denn beispielsweise anfassen kann er uns ja nicht. Jetzt ist die Frage, möchte man das. Auf der einen Seite ist eine ferne medizinische Anamnese, das heißt eine Anamnese über das Telefon natürlich praktisch. Wir müssen das Bett nicht verlassen, wir sitzen nicht in verstopften Wartezimmern herum und stecken auch keine Anderen an mit unserer Erkrankung je nachdem was es ist. Das heißt es gibt ein Haufen Argumente die durchaus dafür sprechen in Zukunft zumindest bei leichten Erkrankungen so vorzugehen.

Was ist aber wenn die leichte Erkrankung keine wirklich leichte Erkrankung ist?

Wenn der leichte grippale Infekt tatsächlich eine Bronchitis ist, die sich möglicherweise zu einer Lungenentzündung auswächst. Möchte man sich dann sozusagen auf die eigene Schilderung der Symptome verlassen beziehungsweise darauf, dass der Arzt über den Fernsehschirm unsere Symptome richtig deutet bzw. eigentlich die Schilderung unserer Symptome richtig deutet? Das ist vielleicht Geschmackssache, vielleicht tatsächlich ein Problem. Nichtsdestoweniger es ist erlaubt. Es ist ab jetzt möglich.

Kommen wir jetzt aber zum Heilpraktiker.

In der Vergangenheit haben wir häufiger gesehen, dass die Änderung für Ärzte zumindest nachfolgend irgendwann später auch den Heilpraktiker betroffen haben. Ein Beispiel hierfür ist das Werbeverbot. Früher war es Ärzten in keinster Weise gestattet Werbung zu machen außer einem Schild draußen aufzuhängen. Mittlerweile ist das ganze in bisschen aufgeweicht und es gibt Facebookseiten, es gibt Homepages und es gibt zum Teil auch Werbeanzeigen für Ärzte. Es wird mehr oder weniger akzeptiert. Ebenso wie für Ärzte durfte der Heilpraktiker früher auch nicht für sich werben. Mittlerweile ist auch das aufgeweicht. Gemäß dieser Logik sozusagen können wir davon ausgehen, dass wenn Ärzte mittlerweile eine Anamnese per Fernbehandlung beziehungsweise per Telefon machen dürfen kann es gut sein, dass das uns Heilpraktikern über kurz oder lang auch gestattet wird. Jetzt ist die Frage ob man das tatsächlich anbieten möchte. Dieser Service auf der eigenen Seite ist wesentlich einfacher für unsere patienten uns zu erreichen und natürlich können bestimmte Form des Coachings oder der Beratung auch durchaus über das Telefon erfolgen. Letzten Endes tut die Telefonseelsorge ja eigentlich nichts anderes als gewissermaßen eine Fernbehandlung vorzunehmen und auch da werden die Symptome ja vom Patienten nur am Telefon geschildert. Das heißt gemäß dieser Überlegung ist eine Fernbehandlung durchaus möglich. Auf der anderen Seite ist natürlich für viele Patienten, wenn man sich mal ein bisschen umhört das Hauptargument für den Besuch beim Heilpraktiker der intensive persönliche Kontakt. Das heißt was bei Ärzten vermisst wird, nämlich das Gefühl, dass man sich um einen kümmern, dass seinem zugehört wird, dass sich in unserem Fall der Heilpraktiker eben auch für die für die Biografie des Patienten interessiert beispielsweise oder für seine Krankheitsgeschichte und nicht nur diese acht bis zehn Minuten zeit hat wie bei den meisten Hausärzte. Das eben spricht halt für den Besuch beim Heilpraktiker. Die Frage ist also ob man sich durch diese Behandlung nicht eigentlich ein Bärendienst erweist bzw. den Patienten das vorenthält was sie eigentlich von ihrem Heilpraktiker erwarten. Hinzu kommt allerdings zurzeit noch eine ganz praktische Einschränkung. Heilpraktiker dürfen keine unentgeltliche Fernbehandlung vornehmen. Das regelt die Berufsordnung für Heilpraktiker. Die Berufsordnung für Heilpraktiker spricht allerdings von briefliche Fernbehandlung die verboten ist. Jetzt könnte man natürlich sagen, nun gut ob Brief oder Telefon das bleibt sich gleich. Es geht um die Fernbehandlung eine andere Deutung ist, dass diese briefliche Fernbehandlung so zu sagen, dass das Verbot dieser brieflichen Fernbehandlung noch aus einer zeit kommt, wo sich tatsächlich in unserem Berufsstand viele Scharlatane herumgetrieben haben. Die eben auch und jetzt kommen wir auf das mit dem Begriff der Unentgeltlichkeit eben zum Teil auch umsonst Leistung angeboten haben, ohne dass mit den Klienten ein echter Behandlungsvertrag geschlossen worden wäre. Mir sind also Beispiele bekannt wo Leute Briefe verschickt haben, auf denen Handabdrücke zu sehen waren und durch Handauflegen wurden irgendwelche Kraftfelder übertragen oder irgendwelche positiven Energien verschickt. Möglicherweise ist diese Betonung dieser brieflichen Fernbehandlung erklärt sich vielleicht daraus, dass man da gewissen Wildwuchs Einhalt gebieten will. Wir wissen ohnehin nicht so ganz genau was die Heilpraktiker eigentlich machen zumindest möchten wir das ihre Patienten schützen. Gewissermaßen eine Möglichkeit warum diese briefliche Fernbehandlung so ausdrücklich verboten wird.

Ein anderer Aspekt ist vielleicht auch der, dass wir mit unseren Patienten einen klaren Behandlungsvertrag schließen müssen. Behandlungsvertrag bedeutet ganz konkret, wir bieten eine Leistung an, sagen wir mal eine Gesprächstherapie und unsere Patienten entlohnen uns dafür. Durch die Summe, die wir pro Stunde eben verlangen, durch einen solchen klaren Vertrag entsteht nicht nur ein juristisches vVertragsverhältnis, das ist natürlich der Sinn der Sache, sondern es steht auch eine gegenseitige Verpflichtung. Wenn ich eine Leistung unentgeltlich anbiete dann entsteht im Prinzip keine Verpflichtung. Allerdings nochmal erschwerend für den Heilpraktiker, das laut dem Gesetz zur Werbung im Heilwesen die Fernbehandlung gar nicht beworben werden darf. Das heißt was wir nicht machen können ist auf unserer Homepage so was zu schreiben wie, „Rufen sie mich an und ich rufe zurück. Beratungen per Telefon“ möglich oder sowas in der Richtung. Das geht nicht. Damit hat sich natürlich auch letzten Endes die Anamnese per Telefon erledigt oder per Fernbedienung erledigt. Denn wenn ich nicht weiß, dass ich meinen Behandler auch anrufen kann zur Anamnese, dann wird er auch keine vornehmen. Das heißt wir haben es auf der Seite der Heilpraktiker im Gegensatz zu den Ärzten mit einer sehr unklaren Situation zu tun. Wenn man das ganze noch mal zusammen fast während es den Ärzten jetzt ausdrücklich erstattet ist eine Anamnese per per Telefon oder per Bildschirmtelefon zu machen, dürfen die Heilpraktiker das noch nicht. Zumindest aber es ist möglich dass ich das in Zukunft ändert. Ob wir das nun anbieten wollen das bleibt selbstverständlich uns überlassen. Es gibt ja keinen Zwang dazu. Das heißt es ist auch sehr wahrscheinlich dass es auch viele Ärzte gibt die das für sich völlig ablehnen und sagen nein um Gottes Willen bei der Anamnese kann ich nur in Anwesenheit des Patienten machen. Letzten Endes muss das jeder für sich entscheiden als allerletztes Argument für heute würde ich allerdings noch den Datenschutz erwähnen wollen und das gilt sowohl für Ärzte als auch für die Heilpraktiker. Letzten Endes sind sowohl Telefonleitung als auch des Internets nicht abhörsicher, sprich es fällt mir schon schwer zu glauben dass jemand gerne sehr intime Daten an seinen Arzt weiter telefoniert in dem Wissen, dass das natürlich abgehört werden kann bzw. mitgeschnitten werden kann. Dann müsste man sich zumindest Gedanken machen wie man diese Verbindung zwischen Arzt und Patient sicher gestalten kann. So kommen wir mal zum Ende. Ihr seht das ganze ist diffizil und es betrifft uns tatsächlich im Moment noch nicht, aber wir werden uns in Zukunft in jedem Fall damit auseinandersetzen müssen.

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